Erzieher/in (w/m/d) in der Kita Waldspatzen im Ortsteil Lüttewitz gesucht
Allgemeines:
Mit Freude Erzieher/in sein!
Für unsere Kindertageseinrichtungen suchen wir, die Gemeinde Jahnatal, ab 01.10.2023
1 Erzieher (w/m/d) am Einsatzort Kita Waldspatzen, OT Lüttewitz
mit einer Arbeitszeit von 30 - 35 Wochenstunden.
Die Gemeinde Jahnatal betreibt als kommunaler Träger im Landkreis Mittelsachsen 5 Kindertageseinrichtungen. Die integrative Kita "Jahnataler Wiesenstrolche" in Ostrau umfasst dabei 45 Krippen- und 109 Kiga-Plätze. Die integrative Kita "Haus der Sonnenkinder" in Kiebitz umfasst 24 Krippen- und 36 Kiga-Plätze. Der integrative Hort an der Grundschule in Ostrau umfasst 134 Plätze. Die Kita "Waldpsatzen" in Lüttewitz bietet 24 Krippen- und 48 Kiga-Plätze und der Hort in Lüttewitz umfasst nochmals 55 Plätze.
Für unsere Kita "Waldspatzen" im OT Lüttewitz suchen wir ab 01.10.2023 eine pädagogische Fachkraft für 30 - 35 Wochenstunden.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten zählen
Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in den Bereichen Kindertagesstätte und Hort der Altersgruppen 0 bis 12 Jahre nach dem Konzept der Einrichtung
Förderung der Kinder entsprechend ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten
Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes nach träger- und hausinternen Standards
Beobachtung, Dokumentation und Entwicklungsbegleitung der Kinder
Unterstützung der Kinder in ihren Bildungsprozessen
Mitgestaltung und Durchführung von pädagogischen Angeboten
Einen einfühlsamen und zugewandten Umgang mit Kindern und deren Eltern
Ein positives wertschätzendes Bild vom Kind sowie Fachkompetenz im Umgang mit Kindern, Eltern und Kollegen
Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Ihre Motivation, die Arbeitsprozesse in unserer Einrichtung mitzugestalten
Kenntnis des Sächsischen Bildungsplanes
Kommunikations- und Teamfähigkeit
Zuverlässigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit
Sicheres, freundliches Auftreten mit Durchsetzungsvermögen
Konzeptionelles, selbstständiges Arbeiten
Für nach dem 31.12.1970 Geborene: ein Nachweis, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt
Das bieten wir Ihnen
Ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Vergütung nach TVöD SuE (je nach Abschluss)
Grunddienstplan mit regelmäßigen, planbaren Arbeitszeiten, keine geteilten Dienste
Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
Die Möglichkeit, zusammen im Team die Rahmenkonzeption ideenreich und orientiert an den Bedürfnissen der Kinder und deren Familien zu entwickeln und umzusetzen
Umfassende Unterstützung durch qualifizierte Fachberatung
Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersversorgung ZVK, vermögenswirksame Leistungen)
30 Tage Urlaub im Jahr sowie 2 Regenationstage und bis zu 2 Umwandlungstage
Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
Entwicklungsmöglichkeiten bei einem kommunalen Träger
Eine gute Einarbeitung in das Arbeitsfeld
Wertschätzendes Umfeld
Eine mitarbeiterfreundliche Kommunikation
Kollegiale Fallberatung
Vereinbarkeit von Berufstätigkeit, Familie und Freizeit
Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung
Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Die Gemeindeverwaltung Jahnatal begrüßt die Bewerbung Schwerbehinderter und Ihnen gleichgestellter behinderter Menschen.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Zornik unter 034324 209-201 gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse an dieser Aufgabe haben, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail und möglichst in einer zusammengefassten Datei (pdf oder docx) an .
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen beispielsweise per E-Mail an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlage nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).