Wichtige Information zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern
Wir bitten hiermit dringend um die Beachtung der Waldbrandwarnstufen bei der Durchführung der Brauchtumsfeuer.
Ab Ausruf der Waldbrandwarnstufe 3 ist jegliches Feuer, auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie bei starkem Wind und Rauchentwicklung, untersagt. Sie sind trotz Genehmigung selbst verpflichtet, die Waldbrandwarnstufe zum
Zeitpunkt des Abbrennens zu prüfen. Das Abbrenngut ist ein Tag vor Entfachen des Feuers umzusetzen!
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