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18. Elternbrief - „Erweiterung der Notbetreuung auf alle Berufsgruppen“ ab 25.05.2021

Sehr geehrte Eltern,


mit der heute erhaltenen „1. Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung zur Ausnahme von der Untersagung des Präsenzunterrichts an Hochschulen, der Präsenzbeschulung für Abschlussklassen und Förderschulen sowie Festlegung von Kriterien für eine Notbetreuung für Grund- und Förderschulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes“ steht die Notbetreuung ab dem 25.05.2021 allen Berufsgruppen offen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Personensorgeberechtigten berufstätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
Die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers entfällt. Ausreichend ist lediglich eine formlose schriftliche Erklärung des Personensorgeberechtigten gegenüber der Schule oder der Kindertageseinrichtung, dass eine Betreuung des Kindes berufsbedingt nicht möglich ist. Bereits vorliegende Nachweise der Arbeitgeber behalten jedoch ebenfalls weiterhin ihre Gültigkeit.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Inanspruchnahme der Notbetreuung und der dennoch vorgegebenen Corona-Maßnahmen in Kindereinrichtungen (z. B. feste Gruppen) gelten ab dem 25.05.2021 wieder Betreuungszeiten von 7:00 - 16:00 Uhr in den Kindergärten sowie von 6:30 - 7:00 Uhr / 12.00 - 16:00 Uhr im Hort. Der Frühhort wird weiterhin im Schulgebäude angeboten.


Weiterhin hoffen wir auf einen fortwährenden Rückgang des Inzidenzwertes, so dass wir wenige Tage später für alle Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen können.


Abschließend bitten wir Sie folgende Hinweise zur Kenntnis zu nehmen:
• Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin auch auf den Außengeländen der Einrichtungen.
• Das Betretungsverbot der Gebäude besteht bis auf Weiteres fort, das Abgeben und Abholen der Kinder erfolgt vorläufig weiterhin an den bekannten Ein-/ Ausgängen.
• Sollte Ihr Kind auffälligen Husten, starke Erkältungssymptome, Fieber oder einen auffallend schlechten Gesundheitszustand haben, bitten wir Sie um Abklärung durch den Kinderarzt, um eine COVID 19 Erkrankung auszuschließen.
• Sollte eine im Haushalt lebende Person nachweislich an COVID 19 erkrankt sein oder ein Erstkontakt mit einer an COVID 19 erkrankten Person stattgefunden haben, ist eine Betreuung Ihres Kindes nicht möglich. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf Ihre Informationspflicht auch an die Betreuungseinrichtung hinweisen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
• Bitte prüfen Sie die Essenbestellung ihres Kindes.

 

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen beste Gesundheit!


gez.
Dirk Schilling
Bürgermeister 

 

gez.

Andrea Winkler

Kita-Leiterin

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