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Schöffen gesucht

Es ist wieder soweit, im Freistaat Sachsen sind für die Amtszeit ab 2019 fast 4.000 neue Schöffen zu wählen.


Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau entscheidet bis spätestens 30. Juni 2018 darüber, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.

 

Haben Sie Interesse und erfüllen alle nachfolgenden Kriterien, dann bewerben Sie sich. Meldefrist bei der Gemeindeverwaltung Ostrau ist der 31.03.2018.

 

Wer kann Schöffe werden?

Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen - Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 70 Jahre - oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen, z. B. von Polizeivollzugsbeamten. Erforderlich ist weiterhin ein guer Leumund, sowie wegen der mitunter längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen körperliche Eignung. Schöffen beim Jugendgericht (Jugendschöffen) sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Was macht ein Schöffe?

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht, wie die eines Berufsrichters.

Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtssprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden, sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen. Die Strafjustiz bleibt im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt und Urteile können breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden.


Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen, erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Ostrau
Mo, 12. Februar 2018

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