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Ergänzungswahl im Ortschaftsrat Kiebitz notwendig

Am 14.06.2020 findet die notwendige Ergänzungswahl im Ortschaftsrat Kiebitz statt. 

 

Die Ergänzungswahl betrifft die 2 unbesetzten Sitze im Ortschaftsrat Kiebitz.

 

Die Ergänzungswahl ist gemäß $ 34 Abs. 7 SächsGemO nach den für die Hauptwahl geltenden Vorschriften durchzuführen.

 

Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge ist der 29.02.2020 bis 09.04.2020 18.00 Uhr.

 

 

 

 

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