Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Jahna“
Bekanntmachung der Gemeinde Ostrau
über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ der Gemeinde Ostrau
Der Gemeinderat Ostrau hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 06.08.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf der Planung mit Stand 11.03.2020 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2020 gebilligt und zur Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit
vom 04.06.2020 bis einschließlich 07.07.2020
in der Gemeindeverwaltung Ostrau, Bauamt – Molkereistraße 3, 04749 Ostrau
während der Dienstzeit
Montag geschlossen
Dienstag 9.00 – 12-00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
statt.
Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Ostrau, Bauamt – Molkereistraße 3, 04749 Ostrau abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.
Parallel dazu können auf der Homepage der Gemeinde Ostrau unter www.gemeinde-ostrau.de sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Ostrau, 14.05.2020
Dirk Schilling
Bürgermeister
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Beschluss Nr. 169-70/2020
des Gemeinderates Ostrau
vom 12.05.2020
Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i. d. F. vom 11.03.2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i.d.F. vom 11.03.2020 bestehend aus Planzeichnung und Begründung inkl. Anlagen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i.d.F. vom 11.03.2019 gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung im Amtsblatt der Gemeinde Ostrau bekanntzumachen und durchzuführen sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde einzustellen und über das Zentrale Beteiligungsportal Sachsens zugänglich zu machen. Darüber hinaus sind die Behörden, Nachbarkommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die Gemeinde Ostrau per Anschreiben zu beteiligen.
Als Download finden Sie die Begründung zum Bebauungsplan (B-Plan) „Wohngebiet Jahna“ sowie den Entwurf Planfassung B-Plan.
Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden. Telefon: 034324 209-0.