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Corona-Notbremse des Bundes tritt ab 23. April 2021 in Kraft

Nach Beschluss des Bundestages und Billigung des Bundesrates tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes am 23. April 2021 in Kraft. Der Bundestagsbeschluss führt eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse im Bundesinfektionsschutzgesetz ein: Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte dann auch in Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen, die 7-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen.
 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Startseite links unter dem Punkt Coronavirus.
 

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