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Veröffentlichungen Bauamt

Bekanntmachung nachträgliche Eintragung
EV3
ET-Straße 1
ET-Straße 2
EV2
Am Schmiedeberg
Am Schmiedeberg
EV1
Kleiner Berg1
Kleiner Berg2

 

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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Ostrau“, Gemeinde Ostrau

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt in seiner Sitzung am 13.12.2022 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Agri-Solarpark Ostrau“ gemäß § 2 Abs 1 BauGB. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Ostrau“ umfasst die Flurstücke 325/1, 324/1, 312, 313, 315, 323/1, 322/1, 322/3, 316/1, 314, 311, 310, 308, ,309, 306/9 der Gemarkung Ostrau, sowie für die Flurstücke 92, 97, 98, 93/1, 94, 99/1, 93/2, 95, 101/1, 96, 102, 91, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79 der Gemarkung Münchhof, sowie für das Flurstück 68/1 der Gemarkung Noschkowitz, sowie für das Flurstück 99/2 der Gemarkung Merschütz und für das Flurstück 1 der Gemarkung Beutig auf einer Gesamtfläche von ca. 144 Hektar.

 

Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Lageplan
Skatepark

Errichtung einer Skatepark-Freizeitsportanlage in Ostrau

 

Die Gemeinde Ostrau plant die Errichtung einer Skatepark-Freizeitsportanlage. Bei dem Areal handelt es sich um eine bisher brachliegende Wiesenfläche in der Gemarkung Wutzschwitz. Dort soll auf einer Fläche von ca. 800m² eine Skateanlage entstehen. Über eine Zuwegung gelangt man zum Skatepark, welcher am Rand des Gewerbegebietes in Ostrau liegt. Mit der Errichtung wird ein ergänzendes Freizeitangebot geschaffen und der öffentliche Raum im Ortskern deutlich aufgewertet. Ein vergleichbares Angebot gibt es im näheren Umfeld nicht, dadurch steigert sich die Attraktivität der Gemeinde Ostrau und die Wettbewerbsfähigkeit wird gestärkt. Durch den Bau wird ein Angebot vor allem für Alters- und Nutzergruppen geschaffen, die dem „Spielplatzalter“ entwachsen sind. Die Freizeitsportanlage ist generationenübergreifend und wird für alle Altersgruppen der Bevölkerung und Freizeitsportler dauerhaft nutzbar und zugänglich gemacht.

 

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Publizität StraBel Binnewitz-Jahna

Erneuerung der Straßenbeleuchtung im OT Jahna – Binnewitz und Goldhausener Straße

 

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtung. Es erfolgt die Demontage und Entsorgung der alten Natriumdampflampen im Austausch durch energieeffizientere LED-Leuchten.

Durch die Anpassung der Straßenbeleuchtung auf einen aktuellen energetischen Standard leistet die Maßnahme einen positiven Beitrag zur Energieeffizienz und schont die Ressourcen. Durch die Erhöhung und Verbesserung der Beleuchtungsparameter der neuen LED wird die Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer deutlich gesteigert und so die Unfallgefahr verringert. Darüber hinaus wird mit dem Einsatz moderner, einheitlicher LED-Leuchten das Dorfbild aufgewertet und somit die Attraktivität des Ortes gesteigert.

 

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Bild

Errichtung eines Abenteuerspielplatzes mit Außen-Fitness-Parcours  

 

Die Gemeinde Ostrau plant die Errichtung eines Abenteuerspielplatzes mit Außen-Fitness-Parcours in der zentralen Ortslage von Ostrau. Im städtischen Entwicklungskonzept der Gemeinde hat der innerörtliche und zentrumsnahe Bereich zwischen dem Kulturdenkmal „Wilder Mann“ und der „Eschke Mühle“ eine sehr hohe Bedeutung und erfüllt die Funktion als „neue Mitte“ der Gemeinde. Das Flurstück hat eine Gesamtfläche von 3.810m² und besteht derzeit aus Grünland, welches westlich und nördlich vom Jahnatalradweg eingegrenzt wird. Der angrenzende Mühlgraben wird genutzt, um auf dem Spielplatz eine Matschstrecke zu installieren. Im südlichen Bereich werden Fitnessgeräte installiert. Mit der Errichtung des Spielplatzes soll das Freizeitangebot für Kinder und Familien deutlich verbessert werden.

 

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SP ZSchaitz

Bekanntmachung zur Widmung der Gemeinde Ostrau die Eintragungsverfügungen, Bestandsblätter und Lagepläne zu Gemeindestraßen

 

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Bekanntmachung zur Widmung der Gemeinde Ostrau die Eintragungsverfügungen, Bestandsblätter und Lagepläne zu beschränkt – öffentlichen Wegen und Plätzen

 

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Bekanntmachung zur Widmung der Gemeinde Ostrau die Eintragungsverfügungen, Bestandsblätter und Lagepläne zu öffentlichen Feld- und Waldwegen

 

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Öffentliche Bekanntmachung B-Plan "Wohngebiet Eichenweg"
Öffentliche Bekanntmachung B-Plan "Wohngebiet Eichenweg"

Veröffentlichung vom 28.04.2021

Beschluss Nr. 322-47/2021

Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Sachsenstraße, südlicher Bereich“ in Ostrau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mischgebiet Sachsenstraße, südlicher Bereich“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Mischgebiet Sachsenstraße, südlicher Bereich“ befindet sich im Gewerbegebiet Ostrau und wird von der Straße Zur Linde im Norden und der Sachsenstraße im Westen begrenzt. Der Umgriff des Bebauungsplanes beinhaltet die Flurstücke 175/5, 175/14, 179/4 und 181/20 teilweise sowie die Flurstücke 178/9, 179/2 sowie 179/3 der Gemarkung Ostrau bei einer Gesamtgröße von ca. 1,45 ha. Dieser ist in der Anlage 1 grafisch dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan „Mischgebiet Sachsenstraße, südlicher Bereich

Geltungsbereich Bebauungsplan „Mischgebiet Sachsenstraße, südlicher Bereich“

Quelle: RAPIS - Raumplanungsinformationssystem Sachsen [04/2021], Geobasisdaten: Staatsbetrieb Geobasisdaten und Vermessung Sachsen (GeoSN) und eigene Darstellung

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Bekanntmachung der Gemeinde Ostrau

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ der Gemeinde Ostrau

Der Gemeinderat Ostrau hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 06.08.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf der Planung mit Stand  11.03.2020 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2020 gebilligt und zur Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit

vom 04.06.2020 bis einschließlich 07.07.2020

in der Gemeindeverwaltung Ostrau, Bauamt – Molkereistraße 3, 04749 Ostrau

während der Dienstzeit

Montag            geschlossen

Dienstag          9.00 – 12-00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag             9.00 – 12.00 Uhr

statt.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Ostrau, Bauamt – Molkereistraße 3, 04749 Ostrau abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Parallel dazu können auf der Homepage der Gemeinde Ostrau unter www.gemeinde-ostrau.de sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung  unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Ostrau, 14.05.2020                                                                   

Dirk Schilling

Bürgermeister

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Beschluss Nr. 169-70/2020

 

des Gemeinderates Ostrau

vom 12.05.2020

 

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i. d. F. vom 11.03.2020

 

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i.d.F. vom 11.03.2020 bestehend aus Planzeichnung und Begründung inkl. Anlagen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i.d.F. vom 11.03.2019 gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung im Amtsblatt der Gemeinde Ostrau bekanntzumachen und durchzuführen sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde einzustellen und über das Zentrale Beteiligungsportal Sachsens zugänglich zu machen. Darüber hinaus sind die Behörden, Nachbarkommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die Gemeinde Ostrau per Anschreiben zu beteiligen.

 

Anlagen

 

 

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden. Telefon: 034324 209-0.

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