Ostrau | zur StartseiteKutschausfahrt nach der Krönung der 25. Kartoffelkönigin Kerstin Fleischer (Mitte) | zur StartseiteKiebitz | zur StartseiteAuerschütz | zur StartseiteKattnitz | zur StartseiteKirchstraße in Ostrau | zur StartseiteClanzschwitz | zur StartseiteSchrebitz | zur StartseiteBlick nach Zschaitz | zur StartseiteKartoffeln der Agrar AG | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Jahna“

Bekanntmachung der Gemeinde Ostrau

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ der Gemeinde Ostrau

Der Gemeinderat Ostrau hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 06.08.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf der Planung mit Stand  11.03.2020 wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2020 gebilligt und zur Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung findet in der Zeit

vom 04.06.2020 bis einschließlich 07.07.2020

in der Gemeindeverwaltung Ostrau, Bauamt – Molkereistraße 3, 04749 Ostrau

während der Dienstzeit

Montag            geschlossen

Dienstag          9.00 – 12-00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag             9.00 – 12.00 Uhr

statt.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Ostrau, Bauamt – Molkereistraße 3, 04749 Ostrau abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Außerdem hat während der öffentlichen Auslegung jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und sich über allgemeine Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Parallel dazu können auf der Homepage der Gemeinde Ostrau unter www.gemeinde-ostrau.de sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung  unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Ostrau, 14.05.2020                                                                   

Dirk Schilling

Bürgermeister

_________________________

 

Beschluss Nr. 169-70/2020

 

des Gemeinderates Ostrau

vom 12.05.2020

 

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i. d. F. vom 11.03.2020

 

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i.d.F. vom 11.03.2020 bestehend aus Planzeichnung und Begründung inkl. Anlagen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrau beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Ortsteil Jahna“ i.d.F. vom 11.03.2019 gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Das Planverfahren wird nach den Vorschriften des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dabei wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung im Amtsblatt der Gemeinde Ostrau bekanntzumachen und durchzuführen sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde einzustellen und über das Zentrale Beteiligungsportal Sachsens zugänglich zu machen. Darüber hinaus sind die Behörden, Nachbarkommunen und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die Gemeinde Ostrau per Anschreiben zu beteiligen.

 

 

 

Als Download finden Sie die Begründung zum Bebauungsplan (B-Plan) „Wohngebiet Jahna“ sowie den Entwurf Planfassung B-Plan.

 

Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden. Telefon: 034324 209-0.

Terminkalender

Nächste Veranstaltungen:

27. 04. 2024 - Uhr

 

29. 04. 2024 - Uhr

 

30. 04. 2024 - Uhr

 

Newsletter

Suche