Öffentliche Mahnung
Öffentliche Mahnung
Die Gemeinde Jahnatal macht darauf aufmerksam, dass am 15. Februar 2024 folgende Abgaben fällig waren:
• Grundsteuer I. Quartal 2024
• Gewerbesteuer-Vorauszahlung I. Quartal 2024
• Hundesteuer 2024
Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens
15.03.2024
an die Gemeindekasse zu zahlen. Nach dem 15.03.2024 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag erhoben: Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet ein Prozent des abgerundeten und auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrages. Des Weiteren fallen laut dem Sächsischen Kostenverzeichnis § 4 Mahngebühren nach § 13 Abs. 2 des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes an.
Wir bitten die Abgabepflichtigen den Zahlungstermin einzuhalten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.